Ношение спасательных ножей в Германии.

Jackhammer
А как наше зак-во смотрит на спасательные ножи типа такого

Просто на одном немецком форуме(непомню каком) прпочитал что ношение спасательных одноруких ножей со скругленным острием не возбраняется по закону.
Змейго Рыныч
Для простого чиновника это Einhandmesser.
Böse, ganz böse!!!
yunker
да, закон составлен очень хитро, и может быть по разному истолкован. 😞
зачем лишний раз "дразнить гусей..." 😛
Jackhammer
А где можно почитать весь закон целиком?
yunker
нашёл только это:

_ 42a Waffengesetz

http://www.juraforum.de/gesetze/WaffG/42a/


комментариев и толкований очень и очень много,


Bereits 2003 wurden Wurfsterne, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser verboten. Ein neuer _ 42a verbietet nun auch das Führen von sog. Einhandmessern (d. h. von Klappmessern, deren Klinge mit einer Hand geöffnet werden kann) und Messern mit einer feststehenden Klinge ab 12 cm Länge. Ein Verstoß ist ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Das Waffengesetz lässt aber zugleich eine entscheidende Ausnahme zu: bei einem berechtig-ten Interesse greift das Verbot nicht. Welches Interesse berechtigt ist, beschreibt das Waffenge-setz beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder ein allgemein anerkannter Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von Messern weiter möglich ist. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dage-gen, ein Messer als Verteidigungsmittel mit sich zu führen. Wird das Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert, ist dies ebenfalls vom Verbot ausgenommen. Ein lediglich geschlossenes Behältnis genügt dafür aber nicht.